Wie werde ich Schiedsrichter?

Mindestalter: Die Schiedsrichter-Ordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) empfiehlt ein Mindestalter von 12 Jahren. Dieser Vorgabe folgt auch der SHFV.

Weitere Voraussetzungen: Die Schiedsrichter-Bewerber müssen Mitglied in einem Fußballverein sein, Interesse am Fußball haben und die Einsatzbereitschaft mitbringen, jährlich eine Mindestanzahl von Spielleitungen zu übernehmen und an Weiterbildungsveranstaltungen an acht bis zwölf Tagen pro Jahr teilzunehmen.

Ausbildung: Die Erfahrung hat gezeigt, dass für eine qualifizierte Ausbildung neuer Schiedsrichter mindestens 14 UE vorzusehen sind. Als Mindesttageszahl sind drei Ausbildungstage vorzusehen. Die Ausbildung kann in unterschiedlicher Form durchgeführt werden. Die Entscheidung obliegt den Kreisfußballverbänden, in denen die Ausbildung stattfindet. So ist es z.B. möglich die Ausbildung an mehreren Wochentagen oder an mindestens zwei Kompaktwochenenden durchzuführen. Die Durchführung der Ausbildung im Rahmen von Wochenendlehrgängen wird allerdings empfohlen.

Prüfung: Schriftliche (Beantwortung von Regelfragen) und auch körperliche Lauf-Prüfung (Herrn ab 18: 2200 m in 14 Min.; Herren ab 50: 2000 m in 14 Min.; Jugendliche und Frauen: 2000 m in 14 Min.).

Einsätze: Nach Prüfung, je nach Alter im Junioren- und auch schon im Senioren-Bereich, beginnend in den Basisklassen. Hierbei erfolgt in der Anfangsphase möglichst Betreuung durch erfahrene Kollegen ("Paten").

Aufstieg: Der Aufstieg eines Schiedsrichters in eine höhere Leistungsklasse ist von seinen Leistungen bei der Spielleitung, seiner Gesamteinstellung zum Schiedsrichterwesen und von einer Prüfung abhängig, die er vor dem Schiedsrichterausschuss abzulegen hat, der für die neue Leistungsklasse zuständig ist.

Finanzen: Die Sportkleidung wird normalerweise vom Verein gestellt. Die Fahrtkosten zu den Spielleitungen werden ersetzt, daneben gibt es abhängig von der Spielklasse Aufwandsentschädigungen, die in einer Spesenordnung festgelegt sind.